Die Zulassung dieser Veranstaltung wird mit der aktuellen Corona Verordnung des Landes NRW begründet. Hiernach bleibt der Betrieb von Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden zulässig. Die Showrooms dürften demnach das Ordergeschäft unter Beachtung strenger Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchführen. Showrooms sind verpflichtet, die Verordnung in Eigenverantwortung umzusetzen. Ob diese Veranstaltung in einem Lockdown zulässig ist, können wir nicht beurteilen. Nach uns erteilter telefonischer Auskunft ist ein fest vereinbarter Kundentermin in geschlossenen Räumen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auf jeden Fall zulässig. Veranstaltungen jedoch nicht.